Öffentlich oder nicht, das ist die Frage ...
Eine freie Schule kann mit oder auch ohne Öffentlichkeitsrecht betrieben werden.
Wenn kein Öffentlichkeitsrecht angesucht wird, müssen alle SchülerInnen am Ende eines Jahres Ihr Wissen in Form von Externistenprüfungen an einer öffentlichen Schule der jeweiligen Schulart nachweisen.
Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes haben auch freie Schulen das Recht, Leistungsfeststellungen durchzuführen und Zeugnisse auszustellen.
Das Öffentlichkeitsrecht wird zuerst nur jeweils auf ein Jahr verliehen und das im Nachhinein. Das heißt, dass am Anfang eines Schuljahres, so lange das Öffentlichkeitsrechnt nicht auf mehrere Jahre oder auf Dauer verliehen worden ist, jede/r Schüler/in von den Eltern zum häuslichen Unterricht abzumelden ist.
Eine freie Schule kann mit oder auch ohne Öffentlichkeitsrecht betrieben werden.
Wenn kein Öffentlichkeitsrecht angesucht wird, müssen alle SchülerInnen am Ende eines Jahres Ihr Wissen in Form von Externistenprüfungen an einer öffentlichen Schule der jeweiligen Schulart nachweisen.
Bei Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes haben auch freie Schulen das Recht, Leistungsfeststellungen durchzuführen und Zeugnisse auszustellen.
Das Öffentlichkeitsrecht wird zuerst nur jeweils auf ein Jahr verliehen und das im Nachhinein. Das heißt, dass am Anfang eines Schuljahres, so lange das Öffentlichkeitsrechnt nicht auf mehrere Jahre oder auf Dauer verliehen worden ist, jede/r Schüler/in von den Eltern zum häuslichen Unterricht abzumelden ist.