Die Verfassung der Schule
Das Organisationsstatut ist die "Verfassung" Ihrer Schule.
Es ist an keine bestimmte Form gebunden, muss aber gewisse Komponenten enthalten.
Dieses ist dann dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) vorzulegen und von diesem zu genehmigen.
Zuständig ist die Abteilung III/3,
Dr. Peter Rumpler:
peter.rumpler@bmbf.gv.at
T +43 (0)1 53120-2366
F +43 (0)1 53120-812366
Es ist an keine bestimmte Form gebunden, muss aber gewisse Komponenten enthalten.
Dieses ist dann dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) vorzulegen und von diesem zu genehmigen.
Zuständig ist die Abteilung III/3,
Dr. Peter Rumpler:
peter.rumpler@bmbf.gv.at
T +43 (0)1 53120-2366
F +43 (0)1 53120-812366